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Thema Sondengängerei

In der Öffentlichkeit besteht manchmal die (sicher auch gezielt gestreute) Auffassung:

Detektor --> Antik/Historisch Suchender --> verboten

Das ist FALSCH. Man kann dies anhand eines unserer Arbeitsgebiete verdeutlichen.
Anlässlich einer Recherche über den Verlauf einer "alten" NATO Pipeline ist es notwendig, diese via eines Detektor zu orten und einzuzeichnen. Selbst wenn diese Recherche über bekannte Bodendenkmäler führen würde, wäre sie in keinster Weise rechtlich fragwürdig, da keine Interessen der Denkmalämter berührt werden. Diese Recherche bedarf auch nicht der Genehmigung.
Ähnlich verhält es sich mit der Thematik "Gefallenenbergung", die ja bspw. von Mythos e.V. abgearbeitet wird. Auch hier ist die Ortung der Gefallenen via bspw. Ausrüstung NICHT genehmigungspflichtig, eine Suche danach rechtlich völlig legitim (sieht man von GANZ wenigen Gebieten ab in denen zu Recht wg. Munitionsgefahr suchen verboten ist).
Diese Beispiele betreffen eine ganze Reihe von Sondengängern, und sind beileibe KEIN Einzelfall. Es kann nicht angehen, dass sich diese Sucher in ihren Möglichkeiten deutlich verschlechtern, nur weil eine Handvoll Leute versucht eine grundsätzliche Genehmigungspflicht durch die LDÄ durchzusetzen oder die LDÄ allgemein von einer grundsätzlichen Genehmigungspflich sprechen, die es gar nicht gibt.

Das wir uns hier auf der rechtlich einwandfreien Seite bewegen zeigt, dass bereits zwei Anzeigen (obiges Beispiel Gefallenenbergung betreffend) gegen unseren Verein, die durch das "zuständige LDA" angestoßen wurden binnen kürzester Frist als unbegründet eingestellt wurden