Rudolph hat uns einen Artikel über Schatzfund und BGB zur Verfügung gestellt, den er mal für Nugget schrub:
http://www.schatzjagd.org/schatzsuche/schatzfund.htm
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Rudolph hat uns einen Artikel über Schatzfund und BGB zur Verfügung gestellt, den er mal für Nugget schrub:
http://www.schatzjagd.org/schatzsuche/schatzfund.htm
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Der Harry
Lieber Rudolph,
du schreibst
"Die Rechte des Entdeckers bleiben jedoch ungeschmälert, selbst dann, wenn er ab-sichtlich auf fremdem Grund und Boden nach Schätzen gesucht und damit eine unerlaubte Handlung begangen hat."
Dazu würde ich dir gerne zwei Fragen stellen. Ich wohne und suche in Bayern.
Frage 1)
Vor einiger Zeit korrespondierte ich mit einem bayerischen Forstamt betreffend der Frage, ob ich in Ihrem Zuständigkeitsbereich suchen dürfe.
Sie sagten sinngemäß: "Ja, aber nur, wenn du 100% aller Fund bei uns abgibst. Rechtlich bist du unser (unendgeltlicher) Erfüllungsgehilfe, daher stehen uns beide Hälften zu. "
Mündlich habe ich Zustimmung zu dieser Regelung signalisiert, um nicht gleich aus dem Rennen zu sein.
Nehmen wir einmal hypothetisch an, ich hätte keine Einverständniserklärung unterschrieben und heimlich dennoch gesucht. Nehmen wir weiter an, ich hätte etwas gefunden, was so schwer ist, dass es nur mit schwerem Gerät und somit offiziell abtransportiert werden kann.
Hätte ich eine realistische Chance auf einen 50% Anteil an dem Fund?
Frage 2)
Angenommen, ich suche auf einem Bodendenkmal (natürlich, ohne zu ahnen, dass ich mich darauf befinde) und ich finde etwas Wertvolles. Dies melde ich. Bin ich dann, obwohl ich die Ordnungswidrigkeit der Verletzung des Denkmalschutzgesetzes begangen habe, zu 50% Eigentümer des gefundenen Gutes?
Viele Grüße,
Rabbit
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