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Thema: Rechtliche Grundlage

  1. #1
    Stammuser Avatar von BonkersDelux
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    Question Rechtliche Grundlage

    Hallo @ all,
    kann mir jemand sagen wo ich die Gesetzestexte finde, die unser Hobby in Nds betreffen?
    Gruß Bonkers
    Man nennt mich nicht Sucher
    sondern Finder :-)

  2. #2
    Administrant
    Avatar von Harry
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    Hm, in erster Linie wohl das Denkmalschutzgesetz:

    http://www.denkmalpflege.com/niedersagesetz.htm

    ansonsten kommt es drauf, was du dir alles "reinziehen willst". Soll heissen ein Fahrradfahrer wird sich auch nicht erst durch Flur- Wald- Eigentums- und Naturschutzgesetze wühlen, bevor er sich ein Fahrrad kauft. Der fährt einfach und schlimmstenfalls bekommt er einen Strafzettel.
    -----------
    Der Harry

  3. #3
    Titel selbst wählen Avatar von Thom
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    Standard Rechtliche Grundlage

    Nunja, auch das Bürgerliche Gesetzbuch § 984 ff in denen grundsätzliches in Sachen Fund nachzulesen ist, ist nicht ganz unwichtig.
    Und natürlich, wie Harry schon sagt, das Denkmalschutzgesetz in Verbindung mit dem Schatzregal(ausser Hamburg, Nordrein Westfahlen,Bayern und Schleswig Holstein, die meines Wissens kein Schatzregal haben)
    Als dann, Thom

  4. #4
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    Avatar von BonkersDelux
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    Hallo @all
    ich bin auf meiner suche nach einen Archiologen mit den man reden kann auf einen Grabungstechniker bei uns gestoßen. Dieser Mann wollte mir weiß machen, dass ich zwar mit der Sonde los gehen könnte aber mich in den Moment wo ich ein Grabwerkzeug in die Hand nehme mich strafbar mache.
    Gruß Bonkers
    Man nennt mich nicht Sucher
    sondern Finder :-)

  5. #5
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    Avatar von Harry
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    Das ist ja genau wogegen ich mich wehre, aber den meisten (noch) egal ist...

    Jeder "Depp" setzt automatisch voraus, wenn jemand mit Sonde sucht und dann gräbt, gräbt er nach Bodendenkmalen... und das ist schlichtweg QUATSCH. Wenn ich mich alleine im Netz umschaue, wieviele nach WK und so suchen, sind das deutlich die Mehrheit.

    Also: Wenn du NICHT nach Bodendenkmalen (also Römische Münzen etc.) suchst, ist es auch nicht verboten. Es wird Zeit das man das endlich mal nach aussen bringt. Ist nur alleine etwas schwieriger, deswegen Verein
    -----------
    Der Harry

  6. #6
    Aktiver User Avatar von Andre
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    Original geschrieben von Harry
    Das ist ja genau wogegen ich mich wehre, aber den meisten (noch) egal ist...

    Jeder "Depp" setzt automatisch voraus, wenn jemand mit Sonde sucht und dann gräbt, gräbt er nach Bodendenkmalen... und das ist schlichtweg QUATSCH. Wenn ich mich alleine im Netz umschaue, wieviele nach WK und so suchen, sind das deutlich die Mehrheit.

    Also: Wenn du NICHT nach Bodendenkmalen (also Römische Münzen etc.) suchst, ist es auch nicht verboten. Es wird Zeit das man das endlich mal nach aussen bringt. Ist nur alleine etwas schwieriger, deswegen Verein

    Zum Beitrag von Harry ist noch zu ergänzen: Das "Finden" von Antiken Gegenständen ist auch nicht verboten, eben nur das "gezielte Suchen" nach diesen Stücken. Es muss also eine "Absicht" nachgewisen werden! Ansonsten ist die Suche in "ganz Deutschland" nicht genehmigungspflichtig.Ausnahmen sind Kulturdänkmäler und ausgewisene Stellen wie Grabungsschutzgebiete o.ä. Funde unterliegen jedoch den jeweiligen Landesgesetzen, siehe "Schatzregal" (Die Arch. in BW wundern sich, dass sowenige Funde in Ihrem Bereich gemeldet werde im Gegensatz zu Bayern, warum wohl!?!?) u.a. Wobei das Schatzregal einer Geldknappheit der Länder entstammt, uralt ist und durch verschiedene Publikationen für Verfassungswidrig eingestuft wurde. In einigen Bundesländern wird eine Abschaffung des Gesetzes vorbereitet, z.B. Rhld.Pflz.


    GugF
    Andre

  7. #7
    Stammuser Avatar von MaMue
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    Das ist mir zu viel firlefanz
    Ich suche und grabe überall, außer auf ersichtlichen/bekannten Bodendenkmälern, fertig. Eingezäuntes oder durch Schilder markiertes Gelände betret ich auch nicht und mit den Äckern halt ich es so, wenn ich einen Bauern seh dann frag ich ihn und wenn nicht, auch gut. Wenn er dann später dazu kommt geh ich sofort auf ihn zu, frag ihn ob er was dagegen hat und wenn nicht, dann weiter gesucht. Und mich hat noch kein Bauer verjagt. Was aber bestimmt auch am Heimvorteil (bayrische Sprache ) liegt.
    Ich habe vor 6 Monaten mit dem Bodebdenkmalamt, einem Hr. Winghard, Kontakt auggenommen und mich um eine offizielle Suchgenehmigung bemüht. Das Gespräch war höflich, unpersönlich, aber mit dem Ergebniss das ich bis heute keinen Antrag zugeschickt bekommen hab um den ganzen Vorgang einzuleiten.
    Also schxxx ich drauf und wenn ich eine römische Münze finde freu ich mich und wenn ich einen Orden aus dem WKII finde freu ich mich auch, fertig.
    ....mögest du leben so lange du willst und es wollen so lange du lebst
    (Keltischer Trinkspruch )

  8. #8
    Stammuser Avatar von Rabbit
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    Hi Markus,

    ich weiß nicht, ob es dich noch interessiert, aber du brauchst für so einen Antrag kein Formular. Einfach sagen wo man suchen will und Karte beifügen.

    Gruß Rabbit

  9. #9
    Stammuser Avatar von MaMue
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    Standard @ Thorsten

    Danke, das wußt ich z.b. nicht, aber mittlerweile hab ich das Interesse am vermeintlich "korrekten" Weg verloren. Diese allherrliche, diktatorische Amtsgetue hab ich zur Zeit, auch aus anderen Gründen, total gestrichen. Ich hasse Amtsvorgänge, die völlig gegen den menschlichen Verstand und ohne Logik sind, und nur von ein paar Bürokraten nach dem Motto" ja wissen sie, so ist halt das Gesetz" gnaden und hirnlos durchgedrückt werden. Wir leben mittlerweile in einer Gesellschaft von Jasagern und Vollstreckern, die sich unter dem Deckmantel der Gesetzeslage zu ungeahnten höhen Aufschwingen und andere damit unterdrücken wollen. Gib irgendeinem Penner eine Uniform und er wird zum uneingeschränkten Verfechter von "Zucht und Ordnung" und versucht dir das Geld aus der Tasche zu ziehen, wobei er selber davon gar nix hat, außer das geile Gefühl von "Macht".
    ....mögest du leben so lange du willst und es wollen so lange du lebst
    (Keltischer Trinkspruch )

  10. #10
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    Markus, dein vor-voriges Posting trifft es sehr genau, so dürften 90Prozent der Sucher verfahren, und es gab und gibt keine Probleme, sieht man von 0.01 Prozent ab und der Tatsache das einige Herrschaften, leider auch aus "unserer" Fraktion, diesen Status ändern möchten nach dem Motto "Genehmigungspflicht für alle". Aber nicht mit uns.
    -----------
    Der Harry

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