In welchem Fall ein Gegenschlag zulässig ist


Völkerrechtlich wäre ein militärischer Gegenschlag der USA nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig. Eine militärische Operation würde darüber hinaus auch für die Bundesrepublik rechtliche Fragen aufwerfen. Die wichtigsten Probleme:
Die Rechtmäßigkeit einer militärischen Antwort

Die USA könnten sich bei einer Militäroperation auf das so genannte Selbstverteidigungsrecht der Uno-Charta berufen. In Artikel 51 heißt es, "keine Bestimmung der vorliegenden Satzung beeinträchtigt das Naturrecht individueller oder kollektiver Selbstverteidigung, wenn ein Angriff mit Waffengewalt gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen erfolgt, bis der Sicherheitsrat die zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderliche Maßnahmen ergriffen hat".

Die Frage ist allerdings, ob dieses Recht auf Selbstverteidigung auch im Fall terroristischer Angriffe gilt. Klar ist, dass die USA die Terroristen selbst verfolgen dürfen. Problematisch ist hingegen, unter welchen Voraussetzungen sie auch das Territorium eines Landes angreifen können, aus dem heraus die Terroristen ihre Aktionen gesteuert haben.

Der Heidelberger Völkerrechtsprofessor Jochen Frowein meint, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines militärischen Schlages gegen Terroristen auf fremdem Staatsgebiet besteht. Allerdings gebe es im Völkerrecht "kein Recht auf Rache oder Vergeltung". Das Recht auf Selbstverteidigung greife nur, wenn die Bedrohungssituation weiter fortbestehe. So müsse der Staat, gegen den sich die Attacke richten soll, auch nach Klärung dieses Sachverhalts "erkennbar nicht bereit sein, seine völkerrechtliche Verantwortung zu übernehmen, und zum Beispiel das Terroristennest auszuheben". Allein die Tatsache, dass der Staat in der Vergangenheit seine Verpflichtungen verletzt habe, reicht daher nach Froweins Ansicht nicht aus.

Der Uno-Sicherheitsrat könne im Nachhinein nach Ansicht des Direktors des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht in Heidelberg die Rechtmäßigkeit eines Angriffs auf Grund von Artikel 51 bestätigen. Möglich sei aber auch, dass die USA den Sicherheitsrat auch noch vor einer Attacke anrufen. Dieser könne dann die Bedrohung des Friedens feststellen und in der Folge damit auch militärische Aktionen rechtfertigen.