Raumplanung und Höhlenfragen
Es erscheint mir wirklich dringend notwendig mit dem gesamten verbreiteten Halbwahrheiten und Unwahrheiten aufzuräumen. Die gesamte Verlagerungsproblematik ist darauf zurückzuführen, dass man schon in der Reichswehrzeit sich die >Douhetsche Luftkriegs Theorie< zu eigen machte. US Oberst Douhet sprach von einem zukünftigen Luft-und Bombenkrieg. Das hatte man von Seiten der Wehrmacht und später der Führung des III. Reiches beachtet. Die ersten Maßnahmen der Untertageverlagerung betrafen Munas, Nebenmunas, Munis, Füllstellen und Lager. Das Ganze schon in den 30er Jahren. Mit der erhöhten Gefährdung des Reichsgebietes wurden bestimmte Stäbe bei den Fachministerien eingerichtet. Es betraf den Sonderstab (u), den Sonderstab (h), den Tunnel und Höhlenstab und ab März 1944 den großen Höhlenstab, auch Stab Schieber benannt.
Die Reichsstelle für Bodenforschung
Die Reichsstelle für Bodenforschung ist die Fachbehörde für geologische Bodenuntersuchungen, welcher im III. Reich die gesamte Katasterführung der Ergebnisse von diesen Untersuchungen, auch speziell von natürlichen Hohlräumen, Steilhängen, Engtälern und anderen Örtlichkeiten, sowie die Auswertung der Ergebnisse anderer Fachbehörden in, besonders der Landesplaner diesem Zusammenhang, sprich Nutzung und Ausbau von Höhlen usw. zum Zwecke der Nutzbarmachung oblag. Diese Behörde arbeitete auf das engste mit anderen Behörden und Dienststellen u. a. der Reichsstelle für Raumordnung zusammen. Diese Erkundungsergebnisse wurden anschließend, wenn sie sich auf Grund der örtlichen Gegebenheiten für die Nutzbarmachung für Verlagerungsobjekte eigneten der Raumordnungsbehörde weitergemeldet. Der Vizepräsident der Reichsstelle für Bodenforschung wurde am 07.03.1944 in den „Jägerstab“ Frankfurt/Oder zu einer Besprechung gebeten. An dieser Stelle die folgende Abschrift des Protokoll vom 06.03.1944.
Abschrift:
Zitat aus dem Protokoll der Jägerstabssitzung vom 06.03.1944.
06.03.1944
Gen. Feld. Milch: Einen Punkt habe ich noch, wir wollen uns den Vizepräsidenten Rokamp ?
(Rokamp oder Sokamp, bzw. Hokamp), der seinerzeit dem Reichsmarschall über die Höhlen hierzu Vortrag gehalten hat, kommen lassen. Der Reichsmarschall meinte, daß wir ihn nicht als Mitglied, sondern als Berater hier mit einbeziehen sollten. Wir wollen ihn für morgen hierher bitten, auch den Vizepräsidenten Dr. Bruhns und Görnnert, der die Tunnelfragen bearbeitet.
Abschrift Ende.
Wie wir soeben feststellen konnten, wurde ein führender Vertreter dieser Reichsstelle aktiv in die Jägerstabsarbeit als Berater hinzugezogen und läßt den Stellenwert erkennen, den man den Arbeiten dieser Dienststelle zumaß. Es ist wichtig, auch für die weitere Erforschung der Thematik Jonastal, S III usw. das Zusammenwirken der einzelnen Dienststellen richtig zu beurteilen, denn nur so kann man eine klare Bewertung vornehmen. Allein auf Grund des Erkennens, der Zusammenhänge ist es möglich Archivbestände auszumachen, welche bis heute nicht zu diesem Thema ausgewertet wurden. Es bringt nichts Behauptungen aufzugreifen und diese als Tatsachen auszugeben, bloß weil eine Aussage zum Beispiel von SS- oder NS- Führern in Prozessen wiedergegeben wurde, welche letztendlich noch nicht bewiesen sind. Noch ist der Verwendungszweck der Anlage S III-Jonastal und der damit verbundene Arbeitskräfteeinsatz, der Umfang der Arbeiten und die Zweckbestimmungen der Anlagen in keiner Weise zufriedenstellend beantwortet.
Die Reichsstelle für Raumordnung
Dieser Reichsstelle oblag die gesamte Raumplanung und Raumordnung, daß heißt die karteimäßige Erfassung von Objekten, Bevölkerungszahlen von Städten und Gemeinden, Belegungsdichte, Räume der Personenflüchtung (hiermit sind schwach besiedelte Gebiete und solche mit Aufnahmekapazitäten gemeint) und Materialflüchtung usw.. Diese Aufgaben wurden ständig mit dem Luftgaukommando III/IV abgesprochen, da sich auf Grund der sich ständig veränderten Luftlage neue Gebiete ausgesucht wurden. Eine der Aufgaben war es das Kataster der natürlichen Höhlen, Stollen, Bergwerke, Steilhänge, Engtäler usw. zu führen. Diese Dienststelle verwaltete das Gesamtkataster. Die Einzelkataster wurden am Sitz der RüIns. der Wehrkreise in den Planungsbehörden geführt. Über die Belegung der einzelnen
Objekte wurde diese Dienststelle nicht unterrichtet. Wollte z.B. eine Dienststelle oder ein Betrieb in ein bestimmtes Bergwerk verlagern, konnte man am Sitz der Rüstungsinspektion erst einmal Einblick in die Unterlagen nehmen und sich über die in Frage kommenden Örtlichkeiten informieren. Der nächste Schritt bestand darin, sich mit dem Besitzer oder Betreiber über den OBH (Oberberghauptmann) im RMfWi (Reichsministerium für Wirtschaft), Herrn Gabel ins Einvernehmen zu setzen. An dieser Stelle möchten wir ein Dokument in Abschrift wiedergeben, welches den geschilderten Gegenstand auf militärische Belange ausgerichtet beschreibt:
Abschrift:
Oberkommando der Wehrmacht Berlin W 30, den 18. Januar 1945
„ Feldwirtschaftsamt „ (Stempel ) Eingang Motzstrasse 7
Az. 63 Fwi Amt U 1/V Tel.: Frankfurt/O. 5101, App. 621
Nr. 6365/44 geh.
(Stempel) Geheim
An
Verteiler
Betr.: Raumverteilung
unterirdische Unterbringung militärischer Lager
Die Reichsstelle für Raumordnung hat aus Material des Reichsamtes für Bodenforschung und aus eigenen Meldungen der Landesplaner eine umfassende Kartierung sämtlicher in Großdeutschland befindlichen unterirdischen Räume (Höhlen, Tunnel, Schächte usw.) sowie solcher oberirdischer Räume, die sich für eine verborgene Unterbringung eignen oder dazu hergerichtet werden können (Engtäler, Steilhänge, Steinbrüche usw.) gefertigt. Die Kartierung ist auf Blättern der Übersichtskarte Mitteleuropa 1 : 300 000 eingetragen. Zu jedem einzelnen Raum ist unter der bei ihm vermerkten Nummer eine eingehende Beschreibung vorhanden. Bei jeder Planungsbehörde befindet sich für ihren Planungsraum ein Doppel der Kartierung und Beschreibungen. Ferner befindet sich bei der Reichsstelle für Raumplanung ein Atlas der Gesteinsarten im Maßstab 1 : 100 000 mit Untersuchungsergebnissen über die Eignung der Anregung unterirdischer Räume.
Die Kartierung gibt keine Auskunft darüber, ob und durch wem der betreffende unterirdische Raum bereits belegt ist. Reichsministerium Speer hat für die unterirdische Verlagerung von Rüstungsbetrieben das gleiche Material zur Verfügung. Die Ergänzung des Materials der RfR durch Unterlagen der militärisch-geographischen Abteilung wird angestrebt.
Die Wwi O (Wehrwirtschafts-Offiziere der Wehrkreise, Anm. d. A.) wurden auf diese bei den Planungsbehörden liegenden Unterlagen hingewiesen und setzen sich mit ihren Planungsbehörden in Verbindung, falls eine unterirdische Unterbringung von Wehrmachtseinrichtungen erforderlich ist
Wwi O Wk.Kdo.
I, IX, XII, VI, V
(die restlichen 14 Kdos. sind schlecht zu entziffern) (Unterschrift) unleserlich
Abschrift Ende.
Es kam zu ständigen Absprachen in Raumplanungsfragen zwischen der SS und dem Wehrwirtschaftsamt (später Feldwirtschaftsamt) Anm. d. A.) Eine Protokollnotiz über diese Fragen, anläßlich einer Wehrwirtschaftlichen Tagung in Hamburg wollen wir an dieser Stelle wiedergeben:
Zitat:
9. Zusammenarbeit mit der Waffen- SS in Raumplanungsfragen
Besprechung Chef Inl. 2 (gemeint ist Chef Inland 2 Anm. d. A.) mit Gruppenführer Kammler - SS-Wirtschafts-Verwaltungs-Hauptamt in Berlin- über die engere Zusammenarbeit mit der Waffen- SS in Raumplanungsfragen.
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Oberst Ermisch empfahl gegenseitige unmittelbare Verständigung über beabsichtigte Planungserwägungen und zwar bereits von den ersten Planungserwägungen ab. SS-Gruppenführer K. begrüßte diesen Vorschlag. Ref. Inl. 2/IV soll dieserhalb unverzüglich Verbindung mit dem Sachbearbeiter der Waffen- SS- Obersturmführer Funke aufnehmen.
Zitat Ende.
Es ist selbstverständlich nicht so leicht, wenn man ohne Kenntnis der Zusammenhänge versucht sich diesem Thema zu nähern. Es setzt voraus, sich wenigstens die elementarsten Kenntnisse der wichtigsten Zusammenhänge anzueignen. Wenn nicht irgend Jemand durch Zufall fündig wird, kann diese Arbeit nur durch ordentliches Quellenstudium und vor Ort- Recherchen
einmal von Erfolg gekrönt sein.
Der Oberberghauptmann
Der Oberberghauptmann im RMfWi war, nach außen hin, die Entscheidungsbehörde von Verlagerungesabsichten in Bergwerke und ähnliche zum Bergbau gehörende Anlagen. Die eigentlichen Entscheidungsträger in Falle der Genehmigung oder Ablehnung saßen im Jägerstab Frnkfurt/Oder, bzw. im nachmaligen Rüstungsstab. Allerdings muß man hinzufügern, daß das Oberbergamt, bzw. sein Oberberghauptmann Mitglied des Jägerstabes war. Die Entscheidung wurde vom OBH an die Sonderstäbe (U) im R.M.f.R.u..K. und (H) im R.M.d.L. abgegeben, welche im sogenannten „Großen Höhlenstab“, auch „Stab Schieber“ (nach Staatsrat. Dr. Schieber benannt, aus dem R.M.f.R.u.K., Anm. d. A.) die Entscheidung für den Jägerstab vorbereiteten. Danach wurde das Ergebnis der Entscheidung, über den OBH wieder nach unten an die zuständige RüIn. weitergeleitet.
Anschließend erfolgte durch die zuständige Rüstungsinspektion des Wehrkreises die vorläufige Sperrung des Objektes zu Gunsten des Anmelders oder die Ablehnung auf Grund von Kennziffern über die Dringlichkeit. So sieht der Werdegang einer solchen Entscheidungen aus. Dem OBH standen auch solche Dienststellen, wie die am 31.10.1944 gegründete „Bergamtliche Sonderstelle Ilfeld/Südharz“ als örtliche Entscheidungsträger zur Verfügung. Grund der Schaffung dieser Stelle war es: Die Sonderbauvorhaben und unterirdischen Sonderbetriebe hinsichtlich der gewerbepolizeilichen Beaufsichtigung auch räumlich zusammenzufassen. Vorher waren die Bergämter Goslar-Süd und Weimar zuständig. In dieser Dienststelle konnten ebenfalls die vorgenannten Entscheidungen im Namen des OBH getroffen werden, weil die hauptsächlichsten Objekte, für welche Ilfeld zuständig war, in diesem Bereich lagen. Die Baustäbe B 3, B 11, B 12, B 17 und der Baustab für Dachs 4 in Osterode im Harz mit insgesamt 94 eingesetzten Firmen gehörten z.B. am 5. Januar 1945 zur Betreuung durch dieser Dienststelle. Die örtlichen Bergämter betreuten ebenfall in ihren Gebieten die Baustäbe fachlich. Hinter den Kulissen kam es sehr häufig zu Kompetenzgerangel, wer denn nun bergpolizeiliche Vollzugsgewalt hat und wer nicht. Es kam häufig zum Streit, zwischen Berg- und Gewerbeaufsichtsämtern über die Abgrenzung der Arbeitsgebiete. Der Leser mag uns verzeihen, dass wir sehr ausführlich die Struckturen beleuchten, aber nur so ist ersichtlich, wie die Kompetenzen auf die Dienststellen verteilt waren. Nur so, können noch offene Fragen die einer Klärung bedürfen beantwortet werden.
Zitat:
Wir sind dahin übereingekommen, daß die Beaufsichtigung unterirdischer Fertigungsbetriebe von uns durch Erlaß geregelt und die Ermmächtigung nicht durch eine Ministerrats- Verordnung ausgesprochen werden soll. Der Erlaß wird in etwa die aus der Anlage ersichtliche Form erhalten.
Demnach wird die bergbauliche Herstellung und Herrichtung von Räumen für unterirdische Fertigungsbetriebe der Aufsicht der Bergbehörde unterliegen. Als bergbauliche Herstellung und Herrichtung gilt nicht die Herstellung luftgeschützter Kellerräume und unterirdischer Bunker sowie die Herrichtung von Eisenbahntunneln, Kasematten Brauerreikellern und dergleichen.
Fertigungsbetriebe in den zuletzt genannten Räumen unterstehen der Gewerbeausichtsbehörde. Ob im übrigen die Fertigungsbetriebe von der Gewerbeaufsichtsbehörde überwacht werden, soll davon abhängen, ob der Betrieb überwiegend bergbaulichen Gefahren ausgesetzt ist. Die Entscheidung dieser Frage richtet sich somit nach der Größe der bergbaulichen Gefahren im Vergleich zu den sonstigen Gefahren, die sonst im Betriebe auftreten können.
Zitat Ende.
Wie man an Hand des Zitates sehen kann, ist eine genaue Abgrenzung der Arbeitsgebiete erfolgt. Die Rückschlusse auf die Baumaßnahmen finden durch die vorliegenden Quellen ihre Bestätigung.
Nur einmal so ein kleiner Abriss, um ansatzweise zu verstehen, worum es ging und wie gerabeitet werden muss, wenn man sich dem Thema stellt. Die Quellen habe ich hier an dieser Stelle weggelassen.
Noch etwas vergessen: Die damalige Höhlendefinition sollte man grundsätzlich beachten. Wenn von Höhlen gesprochen wurde, dann grundsätzlich von sämtlichen natürlichen und künstlichen Hohlräumen, nicht nur von Naturhöhlen. Die kamen nämlich nur ganz vereinzelt zur Benutzung, wie Marienglashöhle, Barbarossahöhle, Heimkehle usw. Entsprechende Dokumente, die es belegen liegen vor. Die Höhlen der Karstwehrtruppe der SS dienten einer ganz anderen Zweckentsprechung und haben auch nichts mit den Hohlräumen unter mittelaterlichen Städten und Gemeinden zu tun, die Himmler über Pohl aussuchen ließ. Das ist wieder eine ganz andere Geschichte. Diese Vermengung der einzelnen Sachverhalte ist der Grund für die teilweise, dazu abstrusen Schlussfolgerungen, die gezogen werden, wenn die Sachkunde fehlt.
MfG
Conny





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Das Datum stimmt zumindest. Es sei denn, sie sind artfremd oder doch richtig angekommen und schlummern bis Heute im Archivkeller, entweder des Staatshaupt Archiv oder Bergamt Weimar. Das wäre allerdings der Hammer. Zumindest hatte ich schon in Archiven, Akten in der Hand, die kein Mensch nach Kriegsende vor mir in den Händen hatte. Da hast Du wirklich fast eine Staublunge bekommen.

