Auffällig ist immer wieder, dass Kustgutverlagerungen von an die Partei angegliederten Organisationen wie NSFK oder NSKK getätigt wurden. Das mag zum Teil am vorhandenen noch relativ frei verfügbaren Fuhrpark und Treibstoffkontingente gelegen haben.
Leider habe ich diesbezüglich noch keine generellen Anordnungen gefunden, nur Einzelbefehle.
Gibt es dazu etwas?![]()





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