Die Schweiz war ein Umschlagplatz für Kulturgüter aus dem Dritten Reich. Im Geschäft mit der gestohlenen Kunst mischte die Luzerner Galerie Fischer kräftig mit.
Die Bergier-Kommission hat einen neuen Begriff erfunden: Fluchtgut. Damit bezeichnet sie Kulturgüter, die von ihren rechtmässigen Besitzern vor den Nazis ins Ausland gerettet wurden. Erstes Ziel für solche Transporte war oftmals die Schweiz, die damals zu einer eigentlichen Drehscheibe für den weiteren Transfer wurde.
«Weit unter dem Wert»
Viele dieser Kunstgegenstände wurden offenbar aber auch gleich in der Schweiz von Museen oder Privatpersonen erworben. «Vielfach mussten die Besitzer ihre Werke weit unter dem eigentlichen Wert verkaufen», umschrieb an der gestrigen Präsentation Esther Tisa Francini die Situation. Die Co-Autorin der Studie «Fluchtgut - Raubgut» wies auch darauf hin, dass solche Verkäufe nach dem Krieg nicht rückgängig gemacht werden konnten, weil sie eben im Auftrag und im Einverständnis der zumeist jüdischen Emigranten geschahen. «Die Schweiz hat also von der Situation profitiert, ohne sich strafbar zu machen», so Esther Tisa Francini.
Doch bei der Entgegennahme von Fluchtkunst blieb es in der Schweiz nicht. Vielmehr florierte auch der Handel mit Raubkunst - also mit Kunstwerken, die von den Nazis gestohlen und zum Verkauf freigegeben wurden. Solches Raubgut sei vorwiegend in den Besitz von Privaten gelangt, weiss die Bergier-Kommission. Die Museen dagegen hätten beim Kauf von Objekten zweifelhafter Herkunft eine zurückhaltende Politik verfolgt. Trotzdem seien über Schenkungen und Stiftungen Werke fragwürdiger Herkunft in ihre Bestände gelangt.
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