Zurzeit taucht man wieder im steirischen Toplitzsee, und auch im schlammigen Salzburger Seetalsee waren zehn Männer mit High-Tech-Ausrüstung unterwegs.
Die täuschten der Behörde vor, einen Lehrfilm übers Extremtauchen drehen zu wollen, aber ganz auf der Nudelsuppe ist man ja auch nicht dahergeschwommen.
Schatzsucher waren es.
Warum bloß tun die so geheim?
Goldschmuck
Zum einen, weil sie mit dem Grundeigentümer (Land, Bund) teilen müssen. Fifty-fifty. Werden prähistorische Knochen oder ähnlich Interessantes gefunden, hat das Denkmalamt die Hand drauf.
Und wenn der Schatzfund dem Grundeigentümer nicht gemeldet, wenn er zur Gänze behalten wird?
Dann ist der Entdecker kein Dieb. Er hat nichts Strafbares getan.
Eine österreichische Spezialität, entschieden vom Obersten Gerichtshof.
Der Anlassfall spielte in Linz. Arbeiter fanden beim Umbau einer Wohnung in einer Mauernische Goldschmuck unbekannter Herkunft. Wert: rund 90.000 S. Sie teilten untereinander. Sie verheimlichten den Fund der Hauseigentümerin.
Die Frau erfuhr trotzdem davon, und als Diebe wurden die Arbeiter zunächst verurteilt.
Aber – so tadelte das Höchstgericht – ein Schatz ist herrenlos. Erst mit seiner Entdeckung fällt er „jeweils zur Hälfte dem Finder und dem Eigentümer der bergenden Sache zu.“
Schatzsucher sollten sich jedoch nicht zu früh freuen. Denn: Kommt heraus, dass sie den Fund verheimlicht haben, verlieren sie ihren Anteil. Ebenso, wenn sie ohne Wissen des Grundstückseigentümers auf Suche gehen.
Es mangelt an Schätzen – und Judikatur. Was ist überhaupt ein Schatz? „Eine wertvolle Sache, bei der ein gegenwärtiger Eigentümer wegen der langen Zeit nicht mehr ermittelt werden kann“, steht im – ehrlich! – unglaublich spannenden Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB, dritte Auflage, Verlag Manz).
Ausforschen
Münzen, die erst vor 40 Jahren vergraben wurden, sind kein Schatz.
Sehr wohl aber solche aus der Zeit vor 200, 300 Jahren.
Und dazwischen? Ist juristisches Niemandsland. Eigentlich müsste man den Fund der Behörde melden. Es müsste versucht werden, den unbekannten Inhaber auszuforschen.
Rührt sich niemand, wird der ehrliche Finder nach drei Jahren Eigentümer.
* * *
Weil eben eine Kollegin, deren kleiner Sohn auf der Straße schon des öfteren Geld gefunden hat, zuletzt 50 Schilling, danach fragt:
Nein, er muss seinen „Schatz“ nicht bei der Polizei abgeben. Erst ab 130 S.
Kurier AT






Zitieren
